Wien: Bursch (17) als Zuhälter
Mädchen (13,14) verschachert
(10.04.2025) Ein Jugendlicher aus Wien sorgt für Aufsehen. Der 17-Jährige steht heute vor Gericht, weil er seine 13-jährige Freundin für Sex angeboten haben soll. Der nicht alltägliche Fall ist am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Der Bursche wird rechtskräftig wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution Minderjähriger verurteilt, weil er im November 2024 seine damalige Freundin mit Inseraten für entgeltlichen Sex angeboten hatte. Das Mädchen, das er eine Woche davor kennengelernt hatte, war damals 13 Jahre alt. Ein Schöffensenat verhängte über den Jugendlichen ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt.
Nachdem er die 13-Jährige an einen Kunden vermittelt und dafür kassiert hatte, suchte der gebürtige Tschetschene auch noch für deren 14-jährige Freundin einen Kunden. Die Anklage hatte dem 17-Jährigen, der bereits eine Vorstrafe wegen Raubes aufwies, daneben auch noch schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen zur Last gelegt. Bevor er die 13-Jährige anderen Männern anbot, hatte er einvernehmlichen Sex mit ihr. Letzteres ist für Jugendliche grundsätzlich strafbar, wenn die Partnerin bzw. der Partner noch keine 14 Jahre alt ist und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
Freispruch
Von diesem Anklagepunkt wurde der 17-Jährige rechtskräftig freigesprochen: Das Gericht billigte ihm zu, dass er im Zweifel davon ausgehen konnte, dass das Mädchen über 14 war. Demnach war beim einvernehmlichen Sex der beiden keine Strafbarkeit gegeben. Sowohl der 17-Jährige als auch die Staatsanwältin waren mit den Entscheidungen des Gerichts einverstanden. Der Bursch, der seit Mitte November in U-Haft gesessen war, wurde nach der Verhandlung enthaftet.
"Sie hatten eine Liebesbeziehung. Sie hat ihm gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist", meinte Verteidiger Florian Kreiner über die 13-Jährige, die ihrer Ladung als Zeugin nicht nachgekommen war und deren Angaben daher verlesen werden mussten. Das Mädchen sei schon davor der Prostitution nachgegangen. "Sie hat Leute kennengelernt und hat diesen Leuten geschrieben, mit denen sie sich getroffen hat", verwies Kreiner auf die Ergebnisse einer bei der 13-Jährigen durchgeführten Handy-Auswertung. Sein Mandant habe sich "veranlasst gesehen, mitzumachen" und Fotos der 13-Jährigen und später der 14-Jährigen auf Snapchat gepostet und entsprechend beworben. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er habe die 13-Jährige am Bahnhof Meidling kennengelernt und mit ihr Nummern ausgetauscht. Nachdem man einander nähergekommen war, "hat sie mir geschrieben, dass sie Geld für Geschlechtsverkehr angeboten bekommt". Da sei er "auf die Idee gekommen, das zu machen, das zu probieren".
Storys mit Preislisten erstellt
Der 17-Jährige postete auf Snapchat Storys, mit denen er auf die zwei Mädchen aufmerksam machte. Die Storys enthielten Preislisten. In Bezug auf die 13-Jährige kam es laut Anklage zu einer Vermittlung. Der Angeklagte brachte seine Freundin zu einem Kunden, einem Studenten, der dessen Angaben zufolge die 13-Jährige auch für über 18 hielt. Er sei "mitgegangen, nur um aufzupassen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Vereinbarungsgemäß hätte das Entgelt je zur Hälfte geteilt werden sollen. Von den einkassierten 150 Euro behielt der 17-Jährige dann jedoch 100 Euro für sich. Auf die Frage, weshalb er sich nicht an die Abmachung gehalten habe, erwiderte der junge Tschetschene, er habe einen 100-Euro-Schein und eine 50er-Note erhalten: "Ich hatte kein Wechselgeld."
(fd/apa)