Karner will mehr Befugnisse
Nach Attentat in Villach
(17.02.2025) Nach dem Terroranschlag in Villach will das Innenministerium zusätzliche Befugnisse. Dies gliedert sich in zwei Bereiche. Einerseits will man eine Messenger-Überwachung ermöglichen, andererseits prüft man, ob es zusätzliche Befugnisse bei der Betretung von Wohnorten braucht. Diese ist schon jetzt gemäß Fremdenpolizeigesetz in diversen Konstellationen möglich.
Konkret kann die Exekutive Grundstücke und Arbeitsstellen etwa betreten, um zu prüfen, ob die Versorgung den Vorgaben der Grundversorgung entspricht. Selbiges gilt, um eines Geschleppten oder einer Person, die illegal Prostitution nachgeht, habhaft zu werden. Ebenso können Sicherheitsorgane eindringen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass in den Räumlichkeiten mindestens drei Fremde aufhältig sind und sich darunter ein Fremder befindet, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Weiters können Sicherheitsorgane die Orte betreten, um einen Fremden, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, bei einer unerlaubten Erwerbstätigkeit zu entdecken. Gleiches ist der Fall, wenn ein Durchsuchungsantrag vorliegt.
Leichtere Kontrollen in Privatunterkünften
Das Innenministerium will nun von diesen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch machen. Zudem soll nach Optionen gesucht werden, wie man auch in Privatunterkünften leichter Kontrollen durchführen kann. Deshalb ist ein Auftrag an die entsprechenden Fachexperten des BMI zur Weiterentwicklung von Befugnissen in diesem Bereich ergangen. Entsprechende Gesetzesänderungen könnten von der künftigen Regierung in die Wege geleitet werden.
Schon lange kämpfen Innenressort und Staatsschutz um einen Zugang zur Messenger-Überwachung, die allerdings nur von der ÖVP offensiv befürwortet wird. FPÖ und NEOS zeigten sich in den vergangenen Monaten diesbezüglich ablehnend, die Grünen wollen eine rechtskonforme Lösung. Immerhin hat der VfGH solch eine Regelung schon einmal gekippt. Am offensten zeigte sich zuletzt die SPÖ.
Das Innenministerium hat seinerseits im Vorjahr einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Diesem zufolge dürfte die Messenger-Überwachung nur angewendet werden, um besonders schwerwiegende verfassungsgefährdende Angriffe zu verhindern, auf die mindestens bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe stehen bzw. die in Zusammenhang mit Spionageaktivitäten stehen. Weiters müsste laut Gesetzesentwurf der Umfang der Daten, die überwacht werden dürfen, genau eingegrenzt werden. Schließlich wurde ein umfangreiches Kontrollsystem vorgeschlagen, bei dem der Rechtsschutzbeauftragte schon im Vorfeld seine Bedenken anmelden könnte.
(apa/mc)