Tödlicher Kebab

Salmonellen haben Nachspiel

(09.10.2024) Ein tödlicher Salmonellen-Ausbruch nach dem Verzehr eines Kebabs erschüttert Kärnten. Ein 63-jähriger Mann starb qualvoll, nachdem er 2023 bei einem Kebab-Stand im Bezirk Villach-Land eine Mahlzeit zu sich genommen hatte. Nun sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abgeschlossen, und die Betreiber des Standes könnten mit bis zu drei Jahren Haft wegen grob fahrlässiger Tötung rechnen.

Die Todesursache des Mannes wurde durch Laborauswertungen bestätigt: Eine schwere Salmonellenvergiftung führte zu seinem Tod. Der 63-Jährige fühlte sich nach dem Verzehr des Kebabs zunächst unwohl und suchte erst später ärztliche Hilfe – zu spät, wie sich herausstellte.

Salmonellen-Infektion endet tödlich

Obwohl Bakterien wie Salmonellen bei hohen Brattemperaturen absterben, entdeckten die Ermittler Verunreinigungen im Lokal, einschließlich im Fleisch. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass Hygienemängel die tödlichen Bakterien in die Mahlzeit gebracht haben könnten. Ein Gerichtsgutachten bestätigt, dass die Wahrscheinlichkeit, an Salmonellen zu sterben, in der Regel bei 0,1 Prozent liegt, jedoch bei älteren oder immungeschwächten Personen wie dem verstorbenen Mann drastisch erhöht ist.

Hygienemängel unter Verdacht

Das betroffene Lokal wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls geschlossen. Die Untersuchungen ergaben Hinweise auf weitere hygienische Mängel, darunter mehrfach verwendete Putztücher und mangelnde Reinigung von Schneidbrettern, die möglicherweise zur Verbreitung der Bakterien beigetragen haben. Salmonellen können sich sowohl auf tierischen als auch auf pflanzlichen Lebensmitteln ansiedeln, was den Verdacht verstärkt, dass auch Salat oder andere Zutaten im Kebab betroffen gewesen sein könnten.

3 Jahre Haft möglich

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Hygienezustände bei Kebab-Ständen in Österreich. In den letzten Jahren gab es immer wieder Beanstandungen bei Razzien der Lebensmittelinspektoren, die teils katastrophale Hygienezustände aufdeckten. Die Staatsanwaltschaft wird in Kürze entscheiden, ob eine Anklage gegen die Betreiber des Kebab-Stands erhoben wird. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

(fd)

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