Strafmaß nach US-Wahl verkündet

Trump: Schweigegeld-Prozess

(06.09.2024) Das Strafmaß im Schweigegeldprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wird erst nach der Präsidentschaftswahl verkündet. Der zuständige New Yorker Richter verschob nach einem Antrag Trumps den ursprünglich für den 18. September geplanten Termin am Freitag auf den 26. November, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Damit wird vor der Wahl am 5. November nicht geklärt sein, ob Trump in dem Verfahren zu einer Geld-, Haft- oder Bewährungsstrafe verurteilt wird.

Trump hatte argumentiert, eine Entscheidung zum Strafmaß nur wenige Wochen vor der Wahl am 5. November könnte die Integrität der Abstimmung beeinflussen. Zudem schrieben die Anwälte des 78-Jährigen, dass eine voraussichtliche Entscheidung des Richters zu einem weiteren Antrag bezüglich einer angeblichen Immunität Trumps zu wenig Zeit für einen Einspruch zulasse. Diese Entscheidung hatte Merchan ursprünglich auf den 16. September festgelegt - zwei Tage vor Verkündung des Strafmaßes. Als neuen Termin für diese Entscheidung legte Merchan nun den 12. November fest.

Die Verzögerung bedeutet, dass die US-Amerikaner Anfang November aller Voraussicht nach zur Wahlurne gehen, ohne zu wissen, ob der bereits schuldig gesprochene Trump ins Gefängnis muss oder nicht. Im Falle seines Siegs über die demokratische Kandidatin Kamala Harris könnte sich die Festlegung der Strafe zudem weiter verzögern. Trump droht im ärgsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe. Einige Beobachter halten eine Auslegung zur Bewährung aber für wahrscheinlicher.

Geschworene in New York hatten den Ex-Präsidenten Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde.

Trump hat es damit geschafft, eine ihn bei der Wahl möglicherweise schädigende Strafe zu verzögern. Ähnliches hatte er zuvor bereits auf der Basis eines Erfolgs vor dem US-Supreme-Court erreicht: Das höchste US-Gericht hatte zuletzt geurteilt, dass Trump zwar keine vollständige Immunität für die Handlungen während seiner Zeit als Präsident genießt, aber der Schutz vor Strafverfolgung sehr weitgehend ist. Dies hatte auch Einfluss auf andere laufende Verfahren gegen Trump.

Der New Yorker Schweigegeldfall ist aber anders gelagert und dreht sich in erster Linie um Trumps Handlungen als Präsidentschaftskandidat vor der Wahl 2016. Trump war hier mit der Argumentation, dass der Fall seine Präsidentschaft betreffe, bereits in der Vergangenheit gescheitert.

(mt/apa)

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