Stopp für Familiennachzug?

FPÖ: zu wenig/Grüne: zu viel

(24.04.2025) Die österreichische Bundesregierung plant, den Familiennachzug für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend einzuschränken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anträge auf Familienzusammenführung zwar weiterhin gestellt werden können, das eigentliche Verfahren jedoch bis auf Weiteres gehemmt wird. Betroffen sind somit die Fristen zur Bearbeitung, die in der Regel nicht weiterlaufen, solange die neue Verordnung in Kraft ist.

Formal bleibt es für enge Familienangehörige – etwa Ehepartner oder minderjährige Kinder – erlaubt, bei den zuständigen Vertretungsbehörden einen Antrag auf Einreise zu stellen, um den Familiennachzug zu beantragen. In der Praxis bedeutet die neue Regelung jedoch, dass die Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungsfrist von sechs Monaten aktuell nicht einhalten müssen.

Für bestimmte besonders schutzbedürftige Gruppen sieht die Regelung Ausnahmen vor. Dazu zählen etwa Kinder, die in ihrem Herkunftsland ohne geeignete Bezugsperson zurückbleiben würden. Ebenso ausgenommen sind Fälle, in denen sich bereits Kinder oder Jugendliche in Österreich befinden und der verbliebene Elternteil im Heimatland die einzige Bezugsperson darstellt.

Kritik aus mehreren Richtungen

Der vorübergehende Stopp wird mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit begründet. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte an, dass die Maßnahme bis Ende September 2026 befristet ist. In dieser Zeit soll ein neues System entwickelt werden, das sowohl die Aufnahmefähigkeit des Landes als auch menschenrechtliche Verpflichtungen berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf stößt jedoch auf breite Kritik: Während die FPÖ einen noch weitergehenden "Asylstopp" fordert, äußern die Grünen erhebliche Bedenken hinsichtlich rechtsstaatlicher Prinzipien. Auch andere Oppositionsparteien sehen die Maßnahme kritisch. Die anstehende Debatte im Nationalrat wird daher mit Spannung erwartet – nicht zuletzt, weil der Beschluss in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Wien-Wahl steht.

(fd/apa)

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