SBG: Baby tot geschüttelt

Mutter (20) als Haupttäterin

(28.03.2023) Die Salzburgerin war wohl überfordert und der Vater hat die Hilfe unterlassen. In Österreich gibt es aber eigentlich viele Stellen, bei denen man sich Unterstützung und Hilfe holen kann. Nach dem Tod eines sieben Wochen alten Säuglings, der am 22. Oktober 2022 in Salzburg an einem Schütteltrauma gestorben war, sind die Eltern des Buben wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg sieht die 20-jährige Mutter als unmittelbare Täterin und den 25-jährigen Vater des Babys als Beitragstäter durch Unterlassung. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Psychische Störung?

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung der Mutter in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Ein gerichtlich beeideter Neuropsychiater hatte bei der jungen Frau eine schwerwiegende psychische Störung festgestellt. Bei dem 25-Jährigen, der damals bereits sorgepflichtig für zwei minderjährige Kinder war, ergab die Untersuchung keine Anhaltspunkte auf eine psychische Störung.

Gewalt durch Mutter

Nach der Obduktion kamen Gerichtsmediziner zu dem Ergebnis, dass der Bub sieben bis zehn Mal geschüttelt und auch geohrfeigt worden ist. Dem Baby wurde laut Staatsanwaltschaft bereits über einen längeren Zeitraum Gewalt durch die Mutter angetan. Der Frau wird vorgeworfen, sie habe ihr Kind im September und Oktober durch Würgen, Schütteln und Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht misshandelt. Das Baby erlitt Hirnschädigungen aufgrund von Sauerstoffmangel. Deshalb wurde die 20-Jährige nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt.

Vater untätig

Weil der Vater die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen habe, um seinen Sohn zu schützen, gilt er auch hier als Beitragstäter. Während seiner gerichtlichen Vernehmung gab er an, dass er Angst wegen einer Fürsorgepflichtverletzung gehabt und deshalb nicht eingegriffen habe. Er habe gewusst, dass er etwas tun hätte sollen, habe aber nichts getan.

Keine Mutterliebe

Die Angeklagte war mit der Mutterschaft überfordert. Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, habe die junge Frau kein Kind haben wollen, insbesondere keinen Sohn. Sie habe sich geweigert, das Baby anzugreifen, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Daher konnte noch kein Termin für einen Prozess am Landesgericht Salzburg fixiert werden.

Hol dir besser gleich Unterstützung!

In Österreich können stark belastete Eltern von Babys und Kleinkindern eine Unterstützung in Ambulanzen und bei Frühe-Hilfen-Netzwerke erhalten. In Salzburg gibt es an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde eine Ambulanz für Schrei-, Schlaf- und Fütterungsprobleme.

(fd/apa)

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