Parkplatzfalle: Spieß umgedreht

Opfer wird jetzt zum Kläger

(22.10.2024) Der Wiener Roman F. wurde kürzlich Opfer einer Parkplatzfalle: Ein Unternehmen forderte per Anwaltsbrief einige hundert Euro, da er angeblich rechtswidrig vor einem Privatgrund anhielt. Der Prozesskostenfinanzierer JUNO Finanz AG (Jufina) half ihm, sich gegen die Besitzstörungsklage zu wehren und weiter gegen die Firma vorzugehen, die hier wohl ein Geschäftsmodell sah. Herr F. bekam Recht. Jetzt wurden die Kläger zu Geklagten: Sie müssen nicht nur die Gerichtskosten übernehmen, Herr F. hat nun eine Gegenklage wegen Datenschutzverletzung eingereicht. Der Streitwert liegt bei 5.000 Euro, Jufina geht von einer Verurteilung aus.

Das zwielichtige Geschäft mit der Parkplatzfalle

Als Herr F. gerade durch den 16. Gemeindebezirk fuhr, um seine Frau abzuholen, tappte er in eine sogenannte „Parkplatzfalle“. Beim Treffpunkt hielt er seinen Wagen kurz auf der Straße vor der Einfahrt einer verlassenen Tankstelle an, um das kaputte Fahrrad seiner Partnerin einzuladen. Wochen später erhielt er einen Anwaltsbrief.

Die Tankstelle ist im Privatbesitz eines Unternehmens, das Herr F. wegen Besitzstörung verklagte. Doch er roch einen möglichen Betrug und holte sich Hilfe beim Prozesskostenfinanzierer Jufina. Das Team schaltete einen Anwalt ein. Seine klare Rechtsmeinung: Das Anhalten war von der Straßenverkehrsordnung gedeckt, denn Herr F. blieb auf einer öffentlichen Straße stehen.

In Wien ist das kein Einzelfall, wie Medienberichte zeigen. An unscheinbaren Orten des ruhenden Verkehrs (Tankstellen, Einfahrten etc.) sind automatische Kameras angebracht, die haltende Autos ablichten. Bei den Orten handelt es sich um Privatbesitz, basierend darauf folgen Klagen.

Oft wird das Opfer - so auch Herr F. - „eingeladen“, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einige hundert Euro an Anwaltskosten zu übernehmen, um ein Verfahren zu vermeiden.
Besonders perfide: Beigelegt waren angebliche Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen sowie ein Schreiben des ÖAMTC, in dem anderen Beklagten in ähnlichen Fällen scheinbar von Gegenwehr abgeraten wird. Beide Dokumente waren teilweise geschwärzt.

Beim Prozesskostenfinanzierer Jufina, wo Herr F. Unterstützung bekam, war die Methode bereits bekannt. „Diese Unternehmen hoffen darauf, dass den Betroffenen der Prozess schlicht zu mühselig ist und sie das Geld schnell überweisen. Leider funktioniert das auch oft genug. Wir haben es hier mit einer regelrechten ‚Abmahn-Maschinerie‘ zu tun“, so Stefan Schleicher, Vorstand von Jufina.

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dr. Florian Knaipp wurden dem klagenden Unternehmen die Gegenargumente übermittelt. Das reichte scheinbar aus: Am Prozesstag erschienen die Kläger gar nicht erst zum Verhandlungstermin. Damit gewann Herr F. automatisch, die Gerichtskosten trägt die Gegenseite.

Gegenklage im Streitwert von 5.000 Euro

Doch damit ließen es Herr F. und Jufina nicht auf sich beruhen. Sie forderten vom klagenden Unternehmen die personenbezogenen Daten - wie etwa die „Beweisfotos“ - an. Als diese nicht übermittelt wurden, reichten sie eine Gegenklage auf Herausgabe der personenbezogenen Daten von Herrn F. ein. Konkret geht es um Fotos, die bei Parkplatzfallen geschossen werden. Das Verfahren läuft, Schleicher ist zuversichtlich. Der Streitwert von 5.000 Euro ist wesentlich höher als die paar Hunderter, die sich die Kläger erhofft hatten. „Damit wird das Geschäftsmodell schlicht unwirtschaftlich“, stellt Schleicher nüchtern fest.

Der Experte rät: Empfängt man einen solchen Brief, sollte man in einem ersten Schritt bei der klagenden Seite nachfragen, welche Daten über den vermeintlichen „Störer“ gespeichert wurden. Dadurch kann man
die Chancen von rechtlicher Gegenwehr einschätzen. Beispielsweise liegt nur eine geringfügige Störung vor, wenn man nur wenige Sekunden auf oder vor einer fremden Liegenschaft hält. Auch ein Halten für bis zu zehn Minuten ist unbedenklich, wenn das Fahrzeug dabei nicht verlassen wird. Im Zweifel sollte man jedenfalls eine Rechtsmeinung einholen.

(apa/mc)

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