Nach Schüssen in München

18-Jähriger kein "klassischer Islamist"

(06.09.2024) Nach einem mutmaßlich terroristisch motivierten Schusswechsel in der Nähe des israelischen Generalkonsulats in München, bei dem der Angreifer von der Exekutive erschossen wurde, sind am Freitag weitere Details über den zuletzt im Flachgau wohnhaften 18-Jährigen bekannt geworden. Bei dem Mann handelte es sich um keinen "klassischen Islamisten". Während er sich am Donnerstag mit einer Langwaffe auf den Weg nach München machte, hatten Angehörige Abgängigkeitsanzeige erstattet.

Wie der APA aus Sicherheitskreisen bestätigt wurde, war jemand aus der Familie auf einer Salzburger Polizeiinspektion erschienen und hatte das plötzliche Verschwinden des Burschen gemeldet. Anzeichen dafür, dass dieser mit einem Karabiner älterer Bauart mit angebautem Bajonett in München das Feuer auf Polizeibeamte eröffnen würde, gab es nicht. Wie die deutsche "Bild"-Zeitung berichtete, soll der 18-Jährige das Repetiergewehr aus der Weltkriegszeit am Tag vor seiner Tat bei einem Salzburger Waffenhändler gekauft haben. Es handelte sich dabei um eine sogenannte Kategorie-C-Waffe.

Der 18-Jährige war allerdings mit einem bis 2028 aufrechten Waffenverbot belegt und hätte das Gewehr daher nicht erwerben dürfen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte im Vorjahr wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) gegen ihn ermittelt. Ihm war nach einer gefährlichen Drohung gegen Mitschüler und einer damit einhergehenden Körperverletzung das Handy abgenommen worden. Aus Sicht der Polizei "bestand der Verdacht, dass er sich religiös radikalisiert hatte, online einschlägig aktiv war und sich für Sprengstoff sowie Waffen interessierte", wie die Salzburger Landespolizeidirektion dazu in einer Pressemitteilung feststellte. Dieser Verdacht habe sich nicht erhärtet. Das Salzburger Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) übermittelte der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Berichte zum 18-Jährigen. Die Salzburger Anklagebehörde stellte im April 2023 die Ermittlungen zu den Terrorvorwürfen ein.

"Die Sachverhalte, wegen derer ermittelt wurde, datierten aus dem Zeitraum 2021 bis 2023. Der Beschuldigte war verdächtig, Mitschüler gefährlich bedroht zu haben, wobei es zu einer Körperverletzung gekommen sei, und sich für Anleitungen zum Bau von Bomben interessiert zu haben. Weiters soll er sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben, in dem er in einem online Computerspiel islamistische Gewaltszenen darstellte und davon Videos anfertigte", teilte dazu die Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitagmittag mit. Aufgrund der Verdachtslage sei am Wohnort des Burschen eine gerichtlich bewilligte Durchsuchung durchgeführt worden. Dabei wurden mehrere Datenträger, darunter ein Mobiltelefon und ein Stand-PC, sichergestellt und ausgewertet. Auf dem Mobiltelefon seien keine relevanten Daten gefunden worden. "Auf dem Stand-PC befanden sich drei Videos, die der damals 14-jährige Beschuldigte im Jahr 2021 selbst aufgenommen hatte. Sie zeigten Szenen aus einem Computerspiel mit islamistischen Inhalten. Nur auf einem dieser Videos waren Symbole der terroristischen Vereinigung Al-Nusra-Front For the People of the Levant, auch Hay'at Tahir al-Sham (HTS) genannt, zu sehen", gab die Anklagebehörde in einer Pressemitteilung bekannt. Dass der Jugendliche die angefertigten Videos an andere Personen übermittelt oder sonst zu Propagandazwecken gebraucht hätte, habe ihm im Ermittlungsverfahren nicht nachgewiesen werden können: "Allein durch das Spielen eines Computerspiels bzw. das Nachstellen von islamistischen Gewaltszenen war im konkret vorliegenden Fall kein Tatvorsatz nachweisbar und deshalb der Tatbestand der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs. 2 StGB nicht erfüllt."

Darüber hinaus ergaben sich keine Hinweise, dass sich der Beschuldigte in radikal-islamischen Kreisen bewegt oder besonders religiös gelebt hätte. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich "um einen Jugendlichen mit verhältnismäßig wenig sozialen Kontakten". Einvernahmen von Mitschülern des Jugendlichen brachten ebenfalls keine Ergebnisse, welche den Tatverdacht unterstützt hätten. Weitere Gegenstände oder Daten mit einem Terror-Bezug konnten eben so wenig gefunden werden wie Pläne, Anleitungen oder Sprengstoff für den Bau von Bomben. Das Terror-Verfahren gegen den Burschen wurde von der Staatsanwaltschaft daher am 23. April 2023 eingestellt.

Die zuständige Verwaltungsbehörde erließ gegen den Burschen jedoch ein Waffenverbot. Der 18-Jährige trat danach bis zum Donnerstagmorgen nicht mehr polizeilich in Erscheinung.

Die bayerische Polizei bestätigte am Freitag, keine Informationen zu dem getöteten Schützen gehabt zu haben. Eine Abfrage der Datenbanken zu dem 18 Jahre alten Österreicher sei negativ verlaufen, sagte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts (LKA). "Wir haben keine Unterlagen zu ihm gehabt." Deutsche Sicherheitskreise gingen ebenfalls davon aus, dass der Verdächtige einen Bezug zur islamistischen Miliz HTS hatte. Der bayerische Verfassungsschutz schreibt, dass HTS 2017 aus dem Zusammenschluss eines früheren Al-Kaida-Ablegers und einiger kleinerer militanter syrischer Gruppen hervorgegangen sei. Anders als Al-Kaida, die weiter Anschläge im Westen plane, konzentriere sich HTS auf Syrien und wolle den dortigen Machthaber Bashar al-Assad stürzen.

Am Wohnsitz des 18-Jährigen in Neumarkt am Wallersee war nach dem vereitelten mutmaßlichen Terroranschlag bis weit in die Nachtstunden hinein eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Nach der APA vorliegenden Informationen wurden dabei keine weiteren Waffen und auch sonst keine verdächtigen Gegenstände - etwa Insignien von Terrororganisationen oder Propagandamaterial - entdeckt. Die Einrichtung des Zimmers des bei seinen Eltern lebenden Burschen soll keinerlei Hinweise auf einen allfälligen Bezug zu islamistischem Gedankengut aufgewiesen haben. Auch äußerlich wirkte der von der Polizei erschossene 18-Jährige nicht wie ein Islamist. Er trug keinen Bart und war mit einer roten Hose und einem mehrfarbigen Shirt bekleidet, als er sich nach München begab.

Dort waren am Freitagvormittag die Bereiche um den Tatort noch gesperrt. "Die Straßen sind frei, aber einzelne Gebäude oder Bereiche noch abgesperrt", sagte ein Münchner Polizeisprecher. Es fänden noch Spurensicherungsmaßnahmen statt, es handle sich nach wie vor um einen Tatort. Das bayerische Landeskriminalamt hat eine Sonderkommission "Karolinenplatz" eingerichtet, benannt nach dem Ort des Geschehens. Die Behörde werde die Ermittlungen im Laufe des Tages von der Münchner Kriminalpolizei übernehmen, sagte ein LKA-Sprecher am Freitag laut dpa. Die Federführung liegt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München.

Die Ermittler gehen von einem versuchten Terroranschlag gegen das israelische Generalkonsulat aus. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung soll der Bewaffnete vor dem NS-Dokumentationszentrum vorgefahren sein und mit einer Langwaffe auf Polizeiposten vor dem Gebäude geschossen haben. Am Donnerstag hatte sich der Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft bei den Spielen in München 1972 zum 52. Mal gejährt. Der Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen in München wurde nach Angaben der Polizei nach dem vereitelten Anschlag vom Donnerstag noch einmal verstärkt.

(mt/apa)

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