NÖ: Mädchen stirbt an Hustensaft

OGH kämpft für die Mutter

(07.11.2024) Es ist ein Fall, der immer noch tief unter die Haut geht: Eine Vierjährige aus Kritzendorf (NÖ) starb im Jänner 2015 an den Folgen eines codeinhaltigen Hustensafts, der für Kinder ab drei Jahren zugelassen war. Der Schmerz in der Familie, besonders bei Caras Zwillingsschwester, ist auch nach fast einem Jahrzehnt kaum zu ertragen. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Entscheidung getroffen – zugunsten der verzweifelten Mutter, die jahrelang um Gerechtigkeit kämpfte.

Am 22. Jänner 2015 nimmt das Unheil seinen Lauf. Die Zwillinge einer alleinerziehenden Mutter leiden unter heftigem Husten. Der Hustensaft „Codipertussin“ wurde von der Ärztin verschrieben und erschien unbedenklich – schließlich war er ab drei Jahren zugelassen. Doch die Hoffnung auf eine schnelle Genesung endete tragisch: Das Mädchen schläft in den Armen ihrer Mutter ein und wacht nie wieder auf. Die Obduktion bestätigte später: Der Tod wurde durch die Einnahme des codeinhaltigen Hustensafts verursacht.

Risiken verharmlost

Die Mutter ließ das nicht auf sich sitzen. Im August 2016 zog sie vor Gericht, um Schmerzensgeld für sich, die Zwillingsschwester und die Halbgeschwister, sowie die Kosten für Caras Begräbnis und Therapien einzuklagen. Insgesamt forderte sie rund 100.000 Euro. Ein Erstgericht sprach ihr Schmerzensgeld aufgrund eines „Schockschadens“ zu, aber der jahrelange Rechtsstreit begann erst. Der entscheidende Punkt: Die Gebrauchsinformation des Medikaments hatte nicht auf die tödlichen Risiken hingewiesen, obwohl die Gefährlichkeit von Codein bekannt war. „Es wurde ein völlig unrichtiger Eindruck über die Gefährlichkeit vermittelt,“ so Anwalt Franz Kienesberger zur "Krone". „Codipertussin“ wurde inzwischen vom Markt genommen.

OGH bestätigt: Mutter hat Recht

Doch der Pharmakonzern kämpfte bis zum Höchstgericht. Die Verteidigung argumentierte, dass das Medikament zum damaligen Zeitpunkt zugelassen war und eine Überdosierung in der Packungsbeilage nicht als potenziell tödlich beschrieben wurde. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Beklagten nun ab. Die Entscheidung: Auf die tödlichen Risiken hätte klar und verständlich hingewiesen werden müssen.

Ein schwacher Trost für die Hinterbliebenen

Für die Mutter und ihre Familie bleibt die Entscheidung des OGH dennoch nur ein schwacher Trost. „Wenn sie ihre Tochter ansieht, denkt sie immer auch an deren Zwillingsschwester“, sagt Anwalt Kienesberger. Ein junges Leben wurde wegen eines Hustensaftes beendet, und die Trauer um Cara bleibt.

(fd)

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