Meningitis: Soldat tot

21-Jähriger verstorben

(03.03.2025) Nach dem Verdacht auf Gehirnhautentzündung bei einem burgenländischen Garde-Rekruten des Bundesheeres ist der betroffene Grundwehrdiener in einem Spital verstorben. Ein Heeressprecher bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht von oe24.at. Demnach sei bereits Ende vergangener Woche der Hirntod bei dem 21-Jährigen festgestellt und die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet worden. Er war seit Dienstag im Spital behandelt worden und hatte sich zuletzt im Koma befunden.

Der Rekrut hatte gerade seine Grundausbildung abgeschlossen, die neue Uniform und Ausrüstung erhalten und wäre nun zum Paradeexerzieren gekommen. Er war seit 7. Jänner bei der Garde. Vor einer Woche meldete er sich mit sehr hohem Fieber im Krankenrevier der Wiener Maria-Theresien-Kaserne. In Begleitung eines Rettungssanitäters wurde er ins Sanitätszentrum Ost in Stammersdorf überstellt. In weiterer Folge wurde er in die Klinik Landstraße gebracht. Dort sei er nun verstorben. "Wir wurden heute von seinem Tod verständigt", erklärte der Sprecher, der jedoch keine genauen Angaben zum Todeszeitpunkt des Mannes machte.

Grundwehrdiener offenbar nicht geimpft

Der Mann dürfte vom Impfangebot des Bundesheeres nicht Gebrauch gemacht haben, wie es in Heereskreisen hieß. Da in den vergangenen Wochen kein anderer Fall beim Bundesheer aufgetreten ist, geht man von einer Ansteckung außerhalb aus.

Bei Meningitis handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung. Die Übertragung des Erregers erfolgt ausschließlich von Mensch zu Mensch. Das Risiko zu erkranken ist laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) aber gering. Auch bei direktem Kontakt mit einem Betroffenen komme es sehr selten zu einer Erkrankung. Die Erreger können nur wenige Sekunden außerhalb des menschlichen Körpers überleben. Das Heer hatte dennoch anlassbezogen das Impfangebot an die Soldatinnen und Soldaten im näheren Umfeld des Burgenländers erneuert, zusätzlich zur präventiven Verabreichung von Antibiotika.

(apa/mc)

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