Mädchen (12) missbraucht

Prozess vertagt!

(26.11.2024) Ein 17-Jähriger muss sich wegen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in diesem Komplex gegen eine ganze Gruppe von Burschen wegen sexueller Übergriffe, die Anfang vergangenen Jahres stattgefunden haben sollen. Im Fall einer im Vorjahr in Wien-Favoriten mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist heute der erste Prozess am Straflandesgericht zu Mittag vertagt worden.

Der Prozess wird am 7. Jänner fortgesetzt. Dann wird auf Antrag des Privatbeteiligtenvertreters, Sascha Flatz, ein Freund des Beschuldigten gehört, der von dem Übergriff gewusst haben soll. Eine Gruppe von Jugendlichen hatte die Zwölfjährige über einen Burschen kennengelernt, in den das Mädchen verliebt gewesen sein dürfte und mit dem es zu Zärtlichkeiten, aber nicht mehr gekommen sein soll. Allesamt kannten sich über Parkanlagen in Favoriten. In weiterer Folge soll es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind gekommen sein, wobei sich das Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben dürfte.

Treffen mit 17-Jährigem in Parkhaus

Über Snapchat, über die sich alle ausgetauscht hatten, hatte auch der 17-Jährige mit dem Mädchen Kontakt aufgenommen. Anfang des Jahres - ein genauer Zeitpunkt ist laut Staatsanwältin nicht mehr feststellbar - trafen sich die beiden mit anderen Jugendlichen in dem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen. Als alle anderen nach Hause gegangen waren, gingen das Mädchen und der junge Syrer in das oberste Stockwerk des Parkhauses.

Freiwilliger Kuss

Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige die damals Zwölfjährige allerdings gewaltsam zu sexuellen Handlungen gebracht haben, was die Anklagebehörde als Vergewaltigung wertete. Beschuldigt wird der Bursche auch, unbare Zahlungsmittel entfremdet und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch begangen zu haben. Bei ihm wurde eine fremde Kreditkarte, die er auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden.

Beschuldigter tatsachengeständig

Zu beiden letzteren zeigte er sich geständig. Zur Vergewaltigung kündigte sein Verteidiger ein Tatsachengeständnis an. Der Anwalt zeigte Bedenken an der Qualifizierung des Delikts der Vergewaltigung und stellte die Gewalt in Abrede. Im Vorfeld behauptete der Bursche, er hätte mit dem Mädchen nie über das Alter gesprochen und sei davon ausgegangen, mit einer Gleichaltrigen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft auch das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht angeklagt. Das Opfer hatte jedoch "glaubhaft geschildert", vergewaltigt worden zu sein, sagte die Staatsanwältin. Im Anschluss wurde für das Sexualdelikt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte dies beantragt, der Schöffensenat gab dem statt.

(fd/apa)

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