Kellermayr-Prozess: Freispruch
Mit "Volkstribunal" gedroht
(09.04.2025) Der Mittäter kommt mit einem blauen Auge davon. Im Prozess um die Drohungen gegen die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die im Sommer 2022 Suizid begangen hat, ist heute ein 61-jähriger Deutscher im Landesgericht Wels vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden. Er soll ihr im Netz u.a. angedroht haben, sie wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen.
Es gebe in dem Prozess eine besondere Situation, führte die Richterin aus: Da der Angeklagte in Deutschland lebt und dort die Nachrichten verfasst hat, ist die österreichische Justiz nur dann zuständig, wenn es sich um eine gefährliche Drohung mit Suizidfolge handelt. Für den Straftatbestand der "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland wären die deutschen Behörden zuständig.
Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite massiv bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß. Auch war man nicht überzeugt, dass seine Botschaften Mitauslöser des Suizids waren.
Du brauchst Hilfe?
Auf kronehit berichten wir nur in Ausnahmefällen über Suizide. Solltest du in einer Krise stecken und Selbstmordgedanken haben, erhältst du Hilfe – etwa bei der Psychiatrischen Soforthilfe unter 01/313 30 oder bei der österreichweiten Telefonseelsorge unter 142. Beide Telefonnummern sind rund um die Uhr erreichbar. Das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums findest du unter www.suizid-praevention.gv.at
(fd/apa)