Kassenbon nach Puff-Besuch?

Troubles in Deutschland

(07.01.2020) Aufsehen in Deutschland: Ein Mann fordert nach seinem Bordell-Besuch einen Kassenbon und sorgt damit für einen Polizeieinsatz. Seit dem 01.Jänner gilt in Deutschland - wie bei uns - jetzt auch die sogenannte Bonpflicht. Die sorgt für ungeahntes Chaos nach einem Puff-Besuch.

Ein Mann besucht ein Bordell in der Nähe von Darmstadt und verlangt danach einen Kassenbon für die bezahlten Dienste. Damit stößt er aber auf große Verwirrung und Unverständnis.

Der Saunaclub ist anscheinend noch nicht über die sogenannte Kassensicherungsverordnung aufgeklärt worden und hat den verärgerten Mann vom Sicherheitsdienst vor die Tür setzen lassen.

Dieser hat die Polizei zur Unterstützung gerufen, denn er besteht auf seinen Bon. Die Beamten klären die Inhaberin des Saunaclubs darüber auf, dass sie dem Gast tatsächlich eine Rechnung ausstellen müsse. Schließlich einigen sich die beiden: Der Mann bekommt eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld.

Ob auf dem ausgestellten Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt ist, ist nicht bekannt. Warum der Gast den Bon unbedingt benötigt hat? Niemand weiß es...

(mt/ 07.01.20)

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