Josef Fritzl in Normalvollzug
89-Jähriger wird verlegt
(14.05.2024) Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F. wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber noch nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. F. war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden.
Der am Dienstag kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. vom 30. April. Eines der Hauptthemen war damals in der Justizanstalt Stein laut Verteidigerin Astrid Wagner das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner. "Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat", sprach die Rechtsanwältin nach dem Termin von einer "Wesensveränderung". Der 89-Jährige sei "nicht mehr gefährlich, das ist heute so gesagt worden, wörtlich und mehrmals". Der Beschluss erging Gerichtsangaben zufolge schriftlich, da sich der Senat aufgrund der vorliegenden Sach-und Rechtslage nach der Anhörung noch "umfassend beraten" musste.
(apa/mc)