Hausgeburt endet tragisch!

Prozess in Wels

(07.10.2024) Eine 38-jährige Mutter aus Wels steht aktuell vor Gericht, weil sie trotz ärztlicher Warnungen ihr Kind allein zu Hause zur Welt brachte. Das Baby erlitt bei der Geburt schwerste Schäden durch Sauerstoffmangel, die es für immer körperlich und geistig beeinträchtigen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vor, während die Mutter beteuert, es habe sich um eine unvorhergesehene Sturzgeburt gehandelt.

Bereits bei einer Kontrolluntersuchung im Juli 2023 wurde bei der Schwangeren eine Beckenendlage des Kindes festgestellt, was die Geburt erheblich riskanter machte. Die Ärzte im Krankenhaus hatten daraufhin zwei erfolgreiche Wendungsversuche durchgeführt, um das Baby in die richtige Geburtsposition zu bringen. Dennoch wurde der Mutter mehrfach und dringend zu einer stationären Entbindung im Krankenhaus geraten. Eine vaginale Geburt wäre möglich gewesen, allerdings unter ärztlicher Aufsicht, und die Einleitung der Geburt wurde dringend empfohlen. Die 38-Jährige ignorierte jedoch die Ratschläge und lehnte trotz der hohen Risiken sowohl die Aufnahme ins Krankenhaus als auch die Einleitung der Geburt ab. Sie wollte zunächst ihre anderen Kinder unterbringen und plante, am 8. August ins Krankenhaus zu gehen, um dort zu entbinden.

Die fatale Hausgeburt

Am 6. August verwandelte sich das Badezimmer der Frau in den Kreißsaal. Um 16 Uhr kam ihr Baby auf die Welt – allerdings mit einer schweren Sauerstoffunterversorgung, da es nicht atmete. In Panik alarmierte ihr Ex-Partner, der Vater des Kindes, den Notruf. Als er zusammen mit einem Bekannten bei ihr ankam, stellte er fest, dass das Baby bereits eine bläulich-graue Gesichtsfarbe hatte. Trotzdem behauptete die Mutter zunächst, dass es dem Kind gut gehe und es einen Puls habe. Der Säugling wurde schließlich per Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Sturzgeburt oder fahrlässiges Handeln?

Vor Gericht wies die Mutter die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden zurück. Sie schilderte die Geburt unter Tränen als traumatische Sturzgeburt nach einem Blasensprung. Sie habe um das Leben ihres Kindes gefürchtet und sei selbst in einem Schockzustand gewesen. An viele Details könne sie sich nicht mehr erinnern, da sie ebenfalls um ihr eigenes Leben Angst gehabt habe. "Ich habe mir gewünscht, dass alles anders kommt", sagte sie unter Tränen.

Ihr Anwalt betonte, dass die Geburt keineswegs als geplante Hausgeburt stattgefunden habe. Die Angeklagte habe alle notwendigen Unterlagen für eine Krankenhausgeburt mit Kaiserschnitt unterschrieben. Die Verteidigung erklärte zudem, dass die Mutter ihre anderen beiden Kinder ebenfalls nicht komplett ohne Hilfe zu Hause zur Welt gebracht habe. "Die von der Staatsanwältin gezeichnete Darstellung einer Mutter, die die Schulmedizin ablehnt, stimmt so nicht", betonte der Anwalt.

Zeugen und medizinische Experten

Der Vater des Kindes und Ex-Partner der Frau widersprach jedoch dieser Darstellung. Er erklärte, dass auch die Geburt des Sohnes ursprünglich als Hausgeburt geplant gewesen sei, und er diese filmen sollte.

Die behandelnden Ärzte und medizinischen Experten machten vor Gericht deutlich, dass der Angeklagten ausdrücklich von einer außerklinischen Geburt abgeraten wurde. Angesichts der Risikoschwangerschaft und der Beckenendlage sei eine Hausgeburt viel zu gefährlich gewesen. Der medizinische Sachverständige betonte zudem, dass die Schäden des Kindes eindeutig auf die Geburt zurückzuführen seien.

Auf die Frage des Gerichts, warum die Frau sich trotz klarer Warnungen gegen die ärztlichen Empfehlungen entschieden habe, blieb ihre Antwort vage. Der Sachverständige fand keine Hinweise darauf, dass ihr das Risiko nicht bewusst gewesen sei. Eine Geburt in Beckenendlage darf in Österreich nur unter der Aufsicht von spezialisierten Ärzten erfolgen, so der Experte.

Urteil noch offen

Ein Urteil scheint am Montag noch nicht in Sichtzu sein, da ein wichtiger Zeuge kurzfristig abgesagt hat. Die Verhandlung wird daher voraussichtlich weitergeführt. Der Fall zeigt jedoch erneut, wie wichtig es ist, ärztliche Ratschläge bei Hochrisikogeburten ernst zu nehmen – besonders, wenn das Leben eines Kindes auf dem Spiel steht.

(fd/apa)

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