Fleischwolf Prozess-Aus!

Mutter flieht nach Syrien?

(27.03.2025) In dem spektakulären Fall um einen Fleischwolf-Unfall mit schweren Dauerfolgen ist die Mutter der betroffenen Zweijährigen heute nicht vor Gericht erschienen. Sie ließ ausrichten, dass sie mit ihren Kindern dauerhaft nach Syrien gegangen sei. Das Gerichtsverfahren wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit verschoben, und der aktuelle Aufenthaltsort der Frau wird nun aufwändig durch die Behörden überprüft.

Verhandlungsproblem

Der tragische Vorfall ereignete sich am 2. Februar in Ottakring. Die Zweijährige aktivierte eigenständig einen Fleischwolf, der im Wohnzimmer am Boden stand und verlor dabei ihre linke Hand. Die angeklagte Mutter hatte das Gerät vorher benutzt, um Faschiertes zuzubereiten, verließ aber kurz den Raum, ohne es vom Stromnetz zu trennen. Stattdessen war nur der Schalter des Geräts ausgeschaltet. Eine im Raum verbliebene Bekannte konnte das Unglück nicht verhindern.

Vorwürfe der Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, sie habe ihre Sorgfaltspflichten grundlegend verletzt. Nach Ansicht der Anklagebehörde wäre es nicht genug gewesen, den Fleischwolf auszuschalten - das Entfernen des Steckers sei notwendig gewesen. "Dieses Unglück hätte vermieden werden können", so ein Vertreter der Anklage. Die Vorwürfe wiegen schwer und die Konsequenzen sind maßgeblich - nicht nur für das Opfer, sondern auch für die mutmaßliche fahrlässige Vernachlässigung durch die Mutter. Der Fall erhält besonders viel Aufmerksamkeit, da die Beschuldigte sich ins Ausland abgesetzt hat, was die Untersuchungen erheblich verkompliziert. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf diesen internationalen Aspekt reagieren wird und ob die Mutter tatsächlich weg ist.

(fd/apa)

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