Führerscheinabnahme!

Soll für die ganze EU gelten?

(05.12.2024) Wenn dir also, egal wo in der EU, dein Schein abgenommen wird, soll das in Zukunft für alle EU Länder gleich gelten! Der Rat der EU-Verkehrsministerinnen und -minister hat sich heute grundsätzlich für einen EU-weiten Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsvergehen ausgesprochen. Wird einer Fahrerin oder einem Fahrer der Führerschein in einem Land abgenommen, soll dies laut Vorschlag der EU-Kommission in allen Ländern der Union gelten. Als nächsten Schritt starten die Verhandlungen mit dem EU-Parlament für das Gesetz.

"Dies ist ein Schlüsselgesetz für die Verkehrssicherheit in Europa. Indem es der relativen Straflosigkeit schwerer Verkehrssünder im Ausland ein Ende setzt, wird das neue Gesetz - sobald es verabschiedet ist - die Sicherheit auf Europas Straßen verbessern. Fahrer, denen in einem Mitgliedsstaat wegen schwerer Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln der Führerschein entzogen wurde, werden in der gesamten EU von den Straßen verbannt", betonte der ungarische Verkehrsminister und Vertreter des Ratsvorsitzes Bálint Nagy.

Die geplante EU-Richtlinie soll bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie bei Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen gelten. Zudem soll jedes Verkehrsdelikt darunter fallen, das zum Tod oder zur Verletzung eines anderen Menschen führt. Als Alternative zu der von der Kommission vorgeschlagenen EU-weiten Geltung des Verbotes baut der Standpunkt des Rates auf dem Mechanismus zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine gemäß der neuen Führerscheinrichtlinie auf. Begründet wird dies damit, dass ein Mitgliedstaat nicht sicherstellen könne, dass seine nationalen Entscheidungen über den Entzug der Fahrerlaubnis von anderen Mitgliedstaaten umgesetzt würden.

Die verschiedenen Arten von Fahrverboten sollen laut Position des Rates klar definiert werden. Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie umsetzen können, auch wenn es in ihrem nationalen System bestimmte Arten von Fahrverboten gar nicht gibt. Der Rat will mehr Flexibilität einräumen: Der Staat, in dem das Verkehrsdelikt geschieht, soll laut seinen nationalen Vorschriften Fahrerlaubnisentzüge und Auflagen verhängen dürfen. Der Deliktmitgliedstaat kann auch eine Sperrfrist verhängen, während dieser er den in einem anderen EU-Land neu ausgestellten Führerschein nicht anerkennt.

"Vision Zero"

Zuvor hatte bereits das EU-Parlament seine Position bestimmt. Aktuell könnten Fahrer, die im EU-Ausland wegen schwerer Vergehen den Führerschein entzogen bekommen, in der restlichen EU (inkl. ihrem eigenen Land) unbehelligt weiterfahren, hieß es in einer Aussendung. Die EU-Kommission hat das Ziel, bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf EU-Straßen auf nahezu null zu senken ("Vision Zero"), sowie die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um die Hälfte zu verringern.

(fd/apa)

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