Eltern rasten in Schule aus

Polizeieinsatz in St. Pölten

(28.02.2025) In einer Schule in St. Pölten kommt es am Donnerstag zu einem dramatischen Vorfall, als ein syrisches Paar aggressiv auftritt und die Polizei einschreiten muss. Die Eltern wollen ihre Tochter abholen, die sich bei einem Sturz leicht verletzt hatte. Dabei beschimpft das syrische Paar die Lehrer und verhält sich "äußerst aggressiv", so die Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Auch als die Beamten eintreffen, verhält sich das Paar weiterhin aggressiv. Der 38-jährige Vater soll "wild gestikulierend" auf die Polizisten zugegangen sein. Er ignoriert Anweisungen der Polizei und widersetzt sich der Festnahme. Aufgrund dessen kommt es zum Einsatz von Pfefferspray. Der Vater wird vorläufig festgenommen, später aber wieder freigelassen. Der Mann soll zudem im Polizeianhaltezentrum randaliert haben. Zwei Beamte werden bei der Auseinandersetzung leicht verletzt.

Die 36-jährige Mutter soll versucht haben, die Beamten wegzudrängen und wird gemeinsam mit ihrer Tochter ins Krankenhaus gebracht, um die Verletzung des Kindes abzuklären. Beide Elternteile werden nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Konsequenzen folgen

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fordert anlässlich des Vorfalls "empfindliche Konsequenzen" und ruft die Bundesregierung zum Handeln auf: "So ein Verhalten akzeptieren wir bei uns in Niederösterreich nicht. Ich erwarte mir von Eltern und Schülerinnen und Schülern, egal welcher Herkunft, dass sie sich in unseren Schulen und gegenüber unseren Lehrerinnen und Lehrern anständig benehmen." Härtere Strafen für Integrationsunwillige müssten "ganz oben im Pflichtenheft der künftigen Bundesregierung stehen", verweist sie auf ihre Forderung nach Pönalen von bis zu 2.500 Euro. Sozialhilfeempfängern, die diese Beträge nicht zahlen können, müssten "so lange die Hilfen gekürzt werden, bis sie verstanden haben, wie wir hier in Niederösterreich miteinander umgehen".

Laut Berichten wird außerdem ein Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Schutzstatus des Paares geprüft. Voraussetzung hierfür ist eine strafgerichtliche Verurteilung, erklärte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Der Vorfall hat für erhebliche Aufregung gesorgt und wird nun von den Behörden intensiv untersucht.

(APA/JuF)

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