Diddy muss in U-Haft

Kautionsantrag abgelehnt

(18.09.2024) Der wegen Sexhandels und Erpressung angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss in Untersuchungshaft. Die Richterin Robyn Tarnofsky vom Bundesgericht in Manhattan lehnte am Dienstag einen Kautionsantrag des Rappers ab und ordnete an, dass dieser bis zu seinem Prozess in Haft bleiben muss. Combs war Montagabend in New York festgenommen worden. Gegen den Rapper liegen mehrere Klagen vor, in denen er als gewalttätiger Sexualstraftäter bezeichnet wird.

Er soll Alkohol und Drogen einsetzen, um seine Opfer auszunutzen. Combs weist die Anschuldigungen zurück. "Über Jahrzehnte" habe Combs "Frauen und andere in seiner Umgebung missbraucht, bedroht und gezwungen, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen, seinen Ruf zu schützen und seine Taten zu verheimlichen", hieß es in dem vom Sender NBC veröffentlichten Gerichtsdokument. Der 54-Jährige habe sich seines "Imperiums" im Musikgeschäft bedient, um seine Ziele zu erreichen.

Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 1990er-Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich.

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