D: Ein Monat Selbstbestimmung

Ändern von Name/ Geschlecht

(04.12.2024) Seit rund einem Monat dürfen volljährige Bürger_innen in Deutschland mittels Antrags sowohl Name als auch Geschlecht in offiziellen Unterlagen nach eigenem Empfinden anpassen. Eine weitere Option stellt die vollkommene Streichung der Geschlechtskategorisierung dar. In Deutschland braucht es dafür, anders als in Österreich, lediglich einen Antrag.

Bis der Antrag umgesetzt wird dauert es dabei maximal drei Monate. Psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Gutachten, sowie gerichtliche Befragungen mit intimen Details, sind in Deutschland seit rund einem Monat Geschichte.

Jugendliche unter 14 Jahren können gemeinsam mit einer obsorgeberechtigten Person eine Erklärung abgeben. Pflicht ist dabei, dass auch das Kind zustimmt und beim Standesamt persönlich ein Statement abgibt. Ab 14 Jahren, kann die Zustimmung der obsorgeberechtigen Person auch durch die Zustimmung eines Familiengerichts ersetzt werden.

Antrag in Österreich komplizierter

In Österreich ist die Lage anders. Zwar gibt es in Österreich seit 2020 die Möglichkeit sechs Geschlechter einzutragen (weiblich, männlich, divers, inter, offen, generelle Streichung), dennoch sind Änderungen nicht einfach umsetzbar.

Wer in Wien beispielsweise den Geschlechtseintrag anpassen möchte, braucht eine Stellungnahme von Psychiater_in, Psychotherapeut_in oder klinischer Psycholog_in.

Aus dem Gutachten müssen folgende Punkte klar hervorgehen: Ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht, welches weitgehend irreversibel ist, sowie eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts. Erst dann kann ein Änderungsverfahren beantragt werden. Im Anschluss können Betroffene einen neuen, geschlechtsspezifischen Vornamen durch eine Vornamensänderung annehmen.

Die Diagnose Transsexualität muss seit 2020 nicht mehr bestehen.

Berichte aus Ländern mit einem bereits etabliert Selbstbestimmungs-Gesetz zeigen in den letzten 10 Jahren keinen steilen Anstieg willkürlicher, mehrmaliger Änderungen des Geschlechtseintrags. Ein oftmals befürchtetes Chaos ist folglich nicht eingetreten. Auch ist bisher kein Trend mehrmaliger Geschlechtsänderungen zu erkennen.

(EKB)

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