Brutalo-Home Invasion: Prozess

Angeklagte: "Nicht schuldig"

(07.10.2024) Am Landesgericht St. Pölten ist am Montag ein Prozess um eine Home Invasion in Untertullnerbach in der Gemeinde Tullnerbach (Bezirk St. Pölten) angelaufen. Den beiden Beschuldigten im Alter von 35 und 40 Jahren werden versuchter Mord und Raub angelastet. Das Duo soll bei dem Überfall im Februar eine 76-Jährige überwältigt, schwer malträtiert und gefesselt haben. Zu Verhandlungsbeginn bekannten sich die bulgarischen Staatsbürger nicht schuldig.

Bei der Home Invasion am 23. Februar sollen die Angeklagten gegen 21.30 Uhr eine Terrassentür im Obergeschoß eines Wohnhauses geknackt haben. Der Tatort war von den Männern "im Vorfeld ausgespäht" worden, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag fest. Im Inneren des Objekts sollen die Beschuldigten die allein lebende 76-Jährige überwältigt und über deren Kopf Tücher und Vorhänge gewickelt haben. Die Frau, die ohnedies nur mehr erschwert Luft bekam, wurde dann auch noch mit einem Telefonkabel an Händen und Füßen gefesselt.

Die Täter blieben etwa eine Stunde an Ort und Stelle. Sie durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten nach Bargeld und Wertgegenständen und knackten einen als Safe verwendeten Waffenschrank, den sie aus der Boden- und Wandverankerung gerissen hatten. Die Beute aus Bargeld, Goldmünzen und Schmuckstücken hatte einen Wert von ungefähr 45.000 Euro, rechnete der Staatsanwalt vor. Er sprach von einem Vorgehen "ohne Rücksicht auf menschliche Verluste".

Das hilflos zurückgelassene Opfer wurde erst nach rund 20 Stunden zufällig von Bekannten aufgefunden. "Sie hat sich nicht einmal einen Millimeter befreien können", betonte der Vertreter der Anklagebehörde. Die 76-Jährige erlitt zahlreiche schwere Verletzungen an den Armen, den Beinen sowie am Rücken, eine Folge waren auch Funktionsstörungen am Herz.

DNA-Spuren des 35-Jährigen wurden am Tatort entdeckt. Ausgeforscht wurden die beiden im Ausland einschlägig vorbestraften Männer nach internationalen Ermittlungen, die Festnahmen erfolgten in Bulgarien und Tschechien. Die Verteidiger von Erst- und Zweitangeklagtem bestritten am Montag in der Geschworenenverhandlung aber, dass sich ihre jeweiligen Mandanten am 23. Februar am Tatort aufgehalten hatten. Insbesondere vom 40-Jährigen gebe es "keine objektiven Spuren". Der Verbleib eines 39-jährigen Komplizen - er leistete laut Staatsanwaltschaft Aufpasserdienste - ist indes unbekannt.

(apa/mc)

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