Bombendrohung gegen Schulen
Von Wien bis Innsbruck
(09.12.2024) Wer steckt jetzt da wieder dahinter? Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren! Bei Schulen in mehreren Bundesländern sind heute Bombendrohungen eingegangen. Nach einem entsprechenden Mail vom Wochenende blieb die AHS Wien West im Bezirk Penzing zum Wochenbeginn für die Durchsuchung geschlossen, bestätigte ein Polizeisprecher einen Online-Bericht der "Kronen Zeitung". Auch in Innsbruck waren mehrere Schulen betroffen, in Graz waren es fünf. In beiden Fällen bestand aber keine akute Gefahr, wie es hieß. Unterdessen gab es auch in Linz eine Bedrohung.
In Innsbruck ging indes eine "allgemeine Drohung" per E-Mail bei "mehreren Institutionen" ein, wie Polizeisprecher Stefan Eder gegenüber der APA erklärte. Daraufhin wurden an einigen Schulen in der Tiroler Landeshauptstadt der Unterricht früher beendet oder die Schüler aus den Klassen genommen. Betroffen waren Medienberichten zufolge etwa die Schulen an der Kettenbrücke, die Volksschulen Mariahilf, Arzl und Innere Stadt, die Mittelschule Hötting oder das Gymnasium am Adolf Pichler Platz. Es habe zu keinem Zeitpunkt eine "konkrete Gefährdung" bestanden, betonte der Sprecher. Man nehme die Bombendrohungen aber jedenfalls trotzdem "sehr ernst". Interessant ist, dass es vor kurzem ganz ähnliche Fälle in Deutschland gegeben hat, ob die Fälle miteinander etwas zu tun haben?
In Linz ging Montagfrüh bei einer privaten Schule eine Bombendrohung per E-Mail ein. Laut Polizei habe das Gymnasium daraufhin eigenständig den Betrieb eingestellt und die Polizei informiert. Diese durchsuchte das Gebäude, der Einsatz war am späten Vormittag noch im Gang. Man nehme jede Drohung ernst und setze die nötigen Maßnahmen, hieß es bei der Exekutive. Dennoch scheinen die Ermittler es für naheliegend zu halten, dass es einen Zusammenhang mit jenem 20-jährigen Schweizer, gegen den bereits ein Verfahren wegen zahlreicher Bombendrohungen in Österreich läuft, geben könnte.
Dienstverhinderungsgrund für Eltern
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) informierte gegenüber der APA über arbeitsrechtliche Bestimmungen für Eltern mit Kindern an den betroffenen Schulen. "Wenn eine Schule außertourlich geschlossen wird, dann haben Eltern grundsätzlich das Recht, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, um ihr Kind abzuholen und es danach zu betreuen", wurde betont. Das sei ein Dienstverhinderungsgrund, gilt aber nur, wenn ich keine andere Möglichkeit der Betreuung habe und die Betreuung auch tatsächlich notwendig ist.
(fd/apa)