Bildungskarenz ade

Weiterbildungszeit kommt

(02.04.2025) Die Bildungskarenz wird ab dem kommenden Jahr durch eine Weiterbildungszeit ersetzt. Diese Maßnahme zielt auf Menschen mit geringer formaler Bildung, wobei mindestens 20 Wochenstunden gefordert sind. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte im Pressefoyer, dass sich die Struktur der Weiterbildung ändern wird. "Das alte Modell aus 1998 ist nicht mehr zeitgemäß," sagt sie.

Mindestentschädigung steigt

Ein wichtiges Update: Die Mindestentschädigung wird auf 32 Euro pro Tag angehoben. Universitäre Weiterbildungen werden anstrengender, da 20 statt bisher 8 ECTS-Punkte absolviert werden müssen. Wer familienbedingt weniger Stunden leisten kann, darf sich auf 16 Wochenstunden und Punkte reduzieren.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht die neue Regelung als Möglichkeit für Unternehmen, um ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. Diese Strukturänderung fördert nach Ansicht von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) auch eine "Win-Win-Situation", da sie beiden Seiten zugutekommt. Ein großer Teil der Kosten für die Bildungskarenz, die sich zuletzt schon auf 650 Millionen im Jahr beliefen, machten Personen aus, die diese geförderte Ausbildung direkt an die Elternkarenz anschlossen. Diese Möglichkeit entfällt künftig, wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Pressefoyer nach dem Ministerrat kundtat. Künftig müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischen liegen.

Es gibt jedoch auch Kritik von den Grünen. Markus Koza, Sozialsprecher der Partei, sagt, dass die Weiterbildungszeit "ein völlig unzureichendes Modell" sei. Er betont, dass Menschen, die bereits Kurse gebucht haben, auf dem Trockenen sitzen.

Die neue Bildungszeitregel soll bis zum Sommer gesetzlich ausgearbeitet werden. Die Umsetzung ist für 2026 geplant. Damit verbunden ist auch die verpflichtende Teilnahme an Beratungen, wenn sich jemand beruflich umorientieren möchte. Sozialministerin Schumann begründete die Reform damit, dass das alte 1998 eingeführte Modell nicht mehr zeitgemäß sei. Besonders profitieren sollen Personen mit niedrigerer formaler Bildung.

Neue Rahmenbedingungen

Insgesamt sind maximal 150 Millionen Euro für die Weiterbildungszeit budgetiert. Abgesehen davon entfällt die Chance, Bildungskarenz direkt an eine Elternkarenz anzuschließen. Dazwischen müssen nun 26 Wochen versicherungspflichtige Beschäftigung liegen.

(fd/apa)

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