Benko beim U-Ausschuss

Schweigen bringt Beugestrafe

(22.05.2024) Benko schweigt, zumindest großteils. Beim lange verzögerten Auftritt von Rene Benko im COFAG-U-Ausschuss, der am Mittwoch nach mehreren erfolglosen Terminen dank polizeilicher Vorführung stattfand, sind die geringen Erwartungen auf Informationen durch den insolventen Signa-Gründer erfüllt worden. Benko entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Firmengruppe. Wegen "Aussageverweigerung" wurden auch drei Beugestrafen beantragt.

Der Gründer des schwerst angeschlagenen Signa-Firmenkonglomerats - es handelt sich um die größte Pleite der Geschichte Österreichs - war offenkundig erpicht darauf darzustellen, bei der Signa nicht eine "faktische Geschäftsführerschaft" inne gehabt zu haben. Das wurde etwa bei Fragen nach dem Zustandekommens eines Staatsbesuchs als VIP-Person an der Seite von ÖVP-Altkanzler Sebastian Kurz anno 2017 deutlich.

Schiedsgerichtsverfahren

Benko verwies auf "umfangreiche Verfahren mit Abu Dhabi bis hin zu einem Schiedsgerichtsverfahren, in dem man mich beklagt, obwohl ich nicht CEO der Signa Holding bin und war". Es gebe zudem Behördenverfahren in Richtung "faktischer Geschäftsführer", was auch bei den vielen Insolvenzen im gestürzten Reich Benkos eine Rolle spielt. Es werde versucht, ihm diese "zu unterstellen - mit sehr weit her geholten Argumenten". Ein Schiedsverfahren gebe es auch mit einem Investor aus Katar, so Benko.

"Sie wissen relativ viel über die Verfahren, dafür dass sie nicht faktischer Geschäftsführer sind", konstatierte die Grüne Politikerin Nina Tomaselli. Benko: "In diesen Verfahren bin ich persönlich beklagt und das auf hunderte Millionen Euro, dann beschäftigt man sich auch im Detail mit diesen Themen." Schon in seinem, wenige Sätze langen Eingangsstatement, hatte der Signa-Gründer in dunklem Anzug und weißem Hemd mit grauer Krawatte sowie in Begleitung seiner Vertrauensperson, seinem Anwalt Norbert Wess, klargemacht, inhaltlich nur auf wenige Fragen einzugehen. Das begründete Benko immer wieder mit zahlreichen Ermittlungen gegen ihn in straf- und zivilrechtlichen Belangen. Er könne "nicht überblicken" wo eine Entschlagungsmöglichkeit bestehe und wo nicht. Den Vorsitz im U-Ausschuss führte der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ).

Laufend gab es Unterbrechungen. Oft konnte sich Benko nicht genau oder gar nicht erinnern oder suchte er wieder die Beratung mit seinem Anwalt. Auch zu Fragen zum "Chalet N" entschlug sich Benko unter Verweis auf ein "laufendes Steuerverfahren". Verfahrensrichterin Christa Edwards richtete sich zuerst direkt an die Abgeordneten. Sie hielt fest, dass Fragen zur Signa-Pleite nicht in den Untersuchungszeitraum fallen, "auch wenn großes mediales Interesse besteht".

Viel wollten die befragenden Politikerinnen und Politiker über die politische Vernetzung über jene mit Kurz hinaus wissen. Gewichtig hierbei war SPÖ-Altkanzler Alfred Gusenbauer. Dieser war nicht nur Aufsichtsratschef einer der wichtigsten Signa-Gesellschaften sondern auch millionenschwer entlohnter Berater der Signa. Benko meinte mehrmals auf Detailfragen, dazu müsse man Gusenbauer oder Kurz fragen. Beide waren aber nicht im U-Ausschuss - Gusenbauer kam nicht, Kurz war nicht geladen. Ebenfalls des Öfteren verwies Benko auf "zuständige Manager" im Signa-Firmenkonglomerat, rund 50 Personen seien es gewesen, die in den Unternehmen zu entscheiden gehabt hätten.

Beugestrafen

Mit der Fortgang des U-Ausschusstages nach gut drei Stunden reiner Befragungsdauer schien Benko etwas ungeduldiger zu werden und hinterfragte zunehmend Fragen der Abgeordneten sowie Einschätzungen der Verfahrensrichterin. Weiterhin entschlug er sich rund um Fragen zu Abu Dhabi, Steuerthemen, dem "Chalet-N" - Hotel oder doch Benko-Luxusprivatdomizil in Bezug aufs hierzu anhängige Steuerverfahren - und weiteren von den Politikerinnen und Politikern vorgebrachten Themen, was zu laufenden rechtlichen Debatten bis hin zu Unterbrechungen - und schlussendlich drei Anträgen auf eine jeweils 1.000 Euro schwere Beugestrafe wegen "Aussageverweigerung" beim Bundesverwaltungsgericht führte.

Entschlagung

Als Benko auch nicht auf bloße Anwesenheiten von prominenten Personen wie Ex-Kanzler Kurz im "Chalet N" eingehen wollte, wurde ihm die Beantragung einer Beugestrafe zuerst lediglich angedroht - die Frage sei zulässig. Benko blieb dabei, "absurde Vorwürfe" was das "Chalet N" "wäre oder nicht wäre" würden dazu führen: "Ich muss dabei bleiben, dass ich mich zum eigenen Schutz entschlage." Diesen Antrag kündigte Vorsitzender Hofer "aufgrund der Verweigerung der Aussage" auch an. Und ein neuer solcher Antrag folgte auch, nachdem Benko nicht antwortete, ob Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) im "Chalet N" war. Dem Sprichwort "aller guten Dinge sind drei" folgend, gab es einen dritten Beugestrafe-Antrag nachdem Shetty nachfragte, ob er gemeinsam mit Ex-Finanzminister Gernot Blümel, Ex-Agrarministerin Elisabeth Köstinger, der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka oder Nationalratsabgeordneten Axel Melchior (alle ÖVP) im "Chalet N" war.

(apa/mc/fd)

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