American XL Bully beißt zu!

Mädchen (7) in Kufstein verletzt

(27.11.2024) Ein American XL Bully sorgt in Kufstein erneut für Schlagzeilen. Nachdem im Februar ein kleiner Yorkshire Terrier durch den Hund getötet wurde, verletzt das Tier nun ein siebenjähriges Mädchen am Spielplatz. Die Frage nach der Konsequenzlosigkeit der Behörden drängt sich auf.

Im Februar dieses Jahres kam es zum ersten schwerwiegenden Vorfall: Ein Unternehmerehepaar aus Kufstein spazierte mit ihrem Yorkshire Terrier „Lila“ durch Weissach, als ihnen zwei große, nicht angeleinte American Bully XL begegneten. Trotz der beruhigenden Worte des jungen Hundebesitzers – „Die wollen nur spielen“ – nahm die Tragödie ihren Lauf. Die beiden großen Hunde jagten die kleine „Lila“ und stellten sie schließlich in der Glashüttenstraße. Einer der Hunde biss zu, wobei der kleine Terrier tödliche Verletzungen an Bauch und Hals erlitt.

Behörde: Kein Handlungsbedarf

Nach dem Angriff begutachtete eine Amtstierärztin den beteiligten Hund und stufte ihn als „nicht auffällig“ mit „geringem Risiko“ ein. Es folgten weder Maulkorb- noch Leinenzwang, auch eine Abnahme des Hundes blieb aus.

Zweiter Vorfall: Kind wird gebissen

Im Oktober ereignete sich ein erneuter Vorfall: Der Sohn der Halterin führte den Hund auf einem Spielplatz in der Grillparzer Straße aus. Er bot einem siebenjährigen Mädchen an, den Hund zu streicheln. Dabei biss der Hund dem Kind in den Unterarm. Glücklicherweise konnte der Biss ärztlich behandelt werden, und das Mädchen kam mit vergleichsweise leichten Verletzungen davon.

Kritik an Behörden: Zu nachsichtig?

Nach dem ersten Vorfall verfügte die Behörde eine amtstierärztliche Beurteilung des Hundes, die im März stattfand. Dennoch bleibt die Frage, ob die Einschätzung als „geringes Risiko“ angemessen war. Seit dem zweiten Vorfall sind inzwischen fast zwei Monate vergangen, ohne dass Konsequenzen bekannt wurden.

Wie laufen Beurteilungen ab?

Die amtstierärztliche Untersuchung umfasst:

  • Eine klinische Untersuchung des Hundes, um den Gesundheitszustand zu bewerten.
  • Eine Verhaltensanalyse, um gefährliche Aggressionen einzuschätzen.
  • Eine Analyse der Umstände des Bisses, um mögliche Ursachen zu klären.

Das Gutachten wird anschließend der zuständigen Gemeinde übermittelt, die Maßnahmen wie Maulkorb- oder Leinenzwang anordnen kann.

Forderung nach klareren Maßnahmen

Die Vorfälle werfen die Frage auf, ob das aktuelle System ausreichend ist, um wiederholte Angriffe durch potenziell gefährliche Hunde zu verhindern. Kritiker fordern strengere Kontrollen und konsequentere Maßnahmen seitens der Behörden, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden.

(fd)

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