12-Jährige in Wien missbraucht
Fünf Verfahren eingestellt
(14.03.2025) Im Zusammenhang mit einem zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten mutmaßlich mehrfach missbrauchten Mädchen - die Betroffene war damals zwölf Jahre alt und ist mittlerweile 14 - hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen gegen fünf Tatverdächtige eingestellt. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte der APA am Freitag einen entsprechenden Bericht des "Kurier".
Wie Bussek erläuterte, waren zwei ursprünglich Beschuldigte zu den angeblichen Tatzeitpunkten noch keine 14 und damit nicht strafmündig. Sie hätten selbst bei allfälligen Vergehen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sodass von ihrer weiteren Verfolgung abgesehen wurde. Bei drei Beschuldigten, die teilweise deutlich älter als 14, aber noch keine 18 waren, erfolgte die Verfahrenseinstellung "aus Beweisgründen", wie Bussek sagte: "In diesen drei Fällen war nicht feststellbar, ob die Verdächtigen überhaupt an Übergriffen beteiligt waren. Nicht einmal das Opfer konnte das mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit sagen." Daher wurden die Anzeigen gegen diese drei Burschen zurückgelegt.
Weiterhin Ermittlungen gegen zehn Jugendliche
Gegen zehn Jugendliche, die das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich wiederholt an der Unmündigen vergangen haben sollen - medial kolportierte Gruppenvergewaltigungen hatte es jedoch nie gegeben -, wird noch wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt. In U-Haft befindet sich allerdings keiner der Verdächtigen. Ermittlungsgegenstand sind vor allem Vorgänge in einem Hotelzimmer.
Zwei weitere, ursprünglich der Vergewaltigung Verdächtigte sind bereits angeklagt, aber rechtskräftig freigesprochen worden. Bei einem 16-Jährigen kam Anfang Dezember ein Schöffensenat am Landesgericht zum Schluss, dass es - wie in der Begründung betont wurde - "völlig einvernehmlichen" Sex und keine Gewalt gegeben habe. Für den Jugendlichen sei "nicht erkennbar" gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, hieß es. Anfang Jänner wurde ein 17-Jähriger nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in diesem Fall fest. Womöglich habe es bei dem Mädchen zwar "eine innere Ablehnung" gegeben, es sei aber "nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war". Im Zweifel sei weiters "nicht feststellbar", dass Gewalt angewendet worden sei, betonte die Richterin.
Freisprüche keineswegs überraschend
Im Unterschied zu jüngsten Medienberichten kamen diese beiden rechtskräftigen Freisprüche keineswegs überraschend. Nach APA-Informationen soll die Staatsanwaltschaft zunächst die Einstellung der beiden Vergewaltigungsverfahren gemäß § 210 StPO (Strafprozessordnung) angedacht haben: Diese Bestimmung sieht vor, dass nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens Anklagen beim zuständigen Landesgericht nur dann einzubringen sind, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass eine Verurteilung "überwiegend wahrscheinlich" ist (das heißt über 50 Prozent liegt, Anm.). In beiden Fällen ging die Staatsanwaltschaft zunächst von einer geringeren Wahrscheinlichkeit aus.
Am Ende landeten die 16 und 17 Jahre alten Burschen dann doch vor Gericht, wobei es seitens der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien aber keine Weisung gegeben hat, wie OStA-Sprecherin Verena Strnad auf APA-Anfrage mitteilte. Gegen die erfolgten Freisprüche legte die Staatsanwaltschaft dann aber - wohl nach Rücksprache mit der weisungsbefugten OStA - keine Rechtsmittel ein.
Ex-Freund demnächst vor Gericht
Indes wird in der übernächsten Woche am Wiener Landesgericht gegen den Ex-Freund der inzwischen 14-Jährigen verhandelt, weil er von September 2023 bis Anfang 2024 - dann ging die Beziehung in die Brüche - wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt haben soll. Damit strafbar soll sich der Bursche deshalb gemacht haben, weil der damals 16-Jährige wusste, dass das Mädchen noch keine 14 Jahre alt war und er aufgrund dessen mit ihr nicht intim hätte werden dürfen.
Zum ersten Sex soll es am 13. Geburtstag des Mädchens gekommen sein. Obwohl als gesichert gelten kann, dass der Jugendliche das Mädchen nicht unter Druck gesetzt hatte und kein Gewaltaspekt im Spiel war, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass aufgrund des Altersunterschieds der beiden aus formalrechtlichen Gründen der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorliegt. Daneben wird dem inzwischen 18-Jährigen auch versuchte Nötigung angekreidet. Er soll nach dem Ende der Beziehung dem Mädchen mit dem Weiterleiten bzw. Öffentlichmachen von Bildmaterial mit geschlechtlichen Handlungen gedroht haben, um einen Ring zurückzubekommen, den er ihr geschenkt hatte. Im Zuge der Erhebungen hatte man am Handy des Burschen außerdem 15 Dateien entdeckt, die unmündige Buben und Mädchen bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigten. Deshalb wird ihm auch der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial angelastet.
womöglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass aufgrund der erfolgten medialen Vorberichterstattung auf diesen Prozess die Hauptverhandlung gegen den 18-Jährigen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. § 42 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht nämlich vor, dass die Öffentlichkeit bei einem angeklagten Jugendlichen von Amts wegen oder auf Antrag auszuschließen ist, "wenn das im Interesse des Jugendlichen geboten ist".
Ein Boulevard-Medium hatte über das Einbringen der Anklage gegen den 18-Jährigen unter dem Titel "'Teuflischer' Ex von 13-Jähriger angeklagt" berichtet, eine andere Zeitung zitierte die Mutter des Mädchens, der Angeklagte habe sich "als Retter aufgespielt" und damit ihre Tochter gewonnen. Wahr ist allerdings, dass die Mutter von der Beziehung ihrer Tochter zu dem damals 16-Jährigen wusste und diese auch tolerierte, obwohl ihre Tochter erst 13 war.
(APA/JuF)