Die Teilnahmebedingungen
Der KRONEHIT Nacktslalom 2016
Die Teilnahmebedingungen
1.) Mit der Teilnahme an der Aktion „Der KRONEHIT Nacktslalom“, erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2.) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH darf Namen, aufgezeichnete Äußerungen, Ton und Bildmaterial des/der Teilnehmer/in unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der/die Teilnehmer/in tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge (Bild, Ton, Video) im Zusammenhang mit der Aktion „Der KRONEHIT Nacktslalom 2016“ an das Programm der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH ab.
3.) Jede natürliche Person über 18 Jahre kann sich auf der sendereigenen Website www.kronehit.at für die Aktion anmelden. Aus allen Anmeldungen wird von KRONEHIT ein Startteam zusammengestellt. Eine Anmeldung bedeutet keine fixe Zusage. Die Teilnehmer/innen werden von KRONEHIT gezogen und somit bestimmt.
4.) Mit der Teilnahme an der Aktion „Der KRONEHIT Nacktslalom“ erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine/ihre Daten durch die KRONEHIT Radio Betriebs GmbH verarbeitet werden.
5.) Der/die Teilnehmer/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
6.) Der/die Teilnehmer/in muss einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich haben.
7.) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und im Programm korrekte Aussagen zu machen. Jedoch begründen allfällige technische Fehler bzw. Probleme oder versehentlich falsche Aussagen der Mitarbeiter/innen von KRONEHIT keinerlei Haftung der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH, insbesondere aber keinen Anspruch des/der Teilnehmers/in auf einen Gewinn.
8.) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH behält sich vor, Teilnehmer/innen ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
9.) Das Rennen der Aktion „Der KRONEHIT Nacktslalom findet am 12.03.2016 in der Skiarena Bergeralm in Steinach am Brenner statt. Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH behält sich das Recht vor, das Rennen ohne Angabe von Gründen zu verschieben, beziehungsweise abzusagen. Das Anmeldefenster für diese Aktion öffnete sich bereits am 15.02.2016.
10.) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH übernimmt sowohl An- und Rückfahrt, als auch Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmer/innen. (2 Übernachtungen pro Person) 11.) Der Gewinner/die Gewinnerin des KRONEHIT Nacktslaloms erhält 1.000 Euro. Bei zwei ersten Plätzen wird der Gewinn gleichmäßig aufgeteilt.
11.) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH haftet nicht für Verletzungen, die sich während der Aktion „Der KRONEHIT Nacktslalom“ ereignen.
12.) Als Gegenleistung für die Teilnahme räumt der/die Gewinner/in der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Sendung von Wort- und Bildbeiträgen auf allen der KRONEHIT Radio BetriebsGmbH zur Verfügung stehenden Medien (insbesondere On Air und online) ein, und zwar einschließlich der Nutzung der Rechte am Namen und Bild der Teilnehmer/innen und einschließlich der Nutzung auf anderen über das Gewinnspiel berichtenden Medien.
Wer Daten für dieses Spiel bekannt gibt, erklärt sich damit einverstanden, dass die betreffenden Person(en) angerufen werden und deren Name und aufgezeichnete Äußerungen im Programm der KRONEHIT Radio Betriebs GmbH unbegrenzt und unentgeltlich verwendet werden dürfen, die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen und erklärt zugleich, zu dieser Datenbekanntgabe berechtigt zu sein.
13.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.